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ROHS Standard Richtlinie 2002/95/EG

RoHS steht für ”Restriction of Hazardous Substances” (zu Deutsch: Beschränkung gefährlicher Stoffe) und stellt die Richtline 2002/95/EG dar. RoHS beschreibt die notwendige Umweltverträglichkeit von (elektronischen) Geräten und Bauteilen. Die Richtlinie gibt Auskunft über chemische Stoffe, welche auf Grund ihrer starken Giftigkeit nicht mehr verbaut werden dürfen, respektive unter einer Nachweisgrenze liegen müssen. Insbesondere sind folgende Substanzen betroffen:

  • Blei (Pb)
  • Quecksilber (Hg)
  • Kadmium (Cd)
  • Chrom (Cr), wenn es sechswertig ist
  • Polybromierte Biphenyle und Diphenylether

Daten zur RoHS Richtlinie 2002/95/EG

Name Restriction of Hazardous Substances – Richtlinie 2002/95/EG
Abkürzung RoHS
Rechtsnatur Richtlinie
Geltungsbereich EU
Gültig seit 1.6.2006
Betrifft Umwelt- und Chemikalienrecht

 

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